Wenn eine Hausverwalterin oder ein Hausverwalter sich für einen neuen Reinigungsdienstleister entscheidet, geht es selten um den günstigsten Stundenpreis. Es geht um etwas anderes: weniger Mieter-Beschwerden, weniger Telefonate, mehr Zeit fürs Kerngeschäft.
Genau das hat uns eine Hausverwalterin aus Grevenbroich beauftragt – mittlerweile betreuen wir für sie drei Wohnobjekte mit insgesamt mehreren Wohneinheiten. Hier eine ehrliche Zusammenfassung der Zusammenarbeit, die auch für andere Hausverwaltungen interessant sein könnte.
Die Ausgangslage
Vor unserer Zusammenarbeit kämpfte die Hausverwalterin mit den typischen Problemen, die viele Verwaltungen kennen:
- Unregelmäßige Reinigungstermine – Mieter beschwerten sich, dass Treppenhäuser teils wochenlang nicht gereinigt aussahen
- Direkte Beschwerden bei der Hausverwaltung statt beim Dienstleister – jedes Telefonat ein Aufwand
- Unklare Abrechnung, die in der Nebenkostenabrechnung gegenüber den Mietern schwer transparent darstellbar war
- Sub-Unternehmer-Modelle mit wechselnden Reinigungskräften – kein vertrautes Gesicht, keine Konstanz
Was wir umgesetzt haben
Wir haben uns die drei Objekte angeschaut, Frequenz und Leistungsumfang gemeinsam mit der Hausverwalterin festgelegt und einen Sammelvertrag aufgesetzt. Konkret heißt das:
1. Festes Reinigungs-Team mit Vertretungsregelung
Dieselbe Reinigungskraft kommt jede Woche – Mieter kennen das Gesicht. Bei Krankheit oder Urlaub springt eine eingearbeitete Vertretung ein, die den Reinigungsplan kennt. Keine Sub-Unternehmer, alle Mitarbeitenden sind bei uns angestellt.
2. Aushang im Treppenhaus mit QR-Code
In jedem Objekt hängt sichtbar ein Aushang: mit dem Datum der letzten Reinigung, unseren Kontaktdaten und einem QR-Code für den direkten Draht per WhatsApp. Seitdem melden sich Mieter direkt bei uns, wenn sie eine Anmerkung haben – nicht mehr bei der Hausverwaltung. Auch Lob kommt mittlerweile per WhatsApp.
3. Monatliche Sammelrechnung mit Einzelabrechnung pro Objekt
Eine Rechnung im Monat über alle drei Objekte, aber mit klarer Aufstellung pro Haus – sauber umlagefähig nach BetrKV § 2. Die Mieter-Nebenkostenabrechnung wird damit deutlich einfacher, und Rückfragen seitens der Mieter können nachvollziehbar beantwortet werden.
4. Verträge ohne Mindestlaufzeit
Bei uns gibt es keine 24-Monate-Knebelverträge. Wir wollen mit unserer Leistung überzeugen, nicht mit Vertragsklauseln binden. Die Hausverwalterin kann monatlich kündigen, wenn sie nicht zufrieden ist – diese Sicherheit war ihr beim Start besonders wichtig.
Das Ergebnis nach einigen Monaten
Die Mieter-Beschwerden bei der Hausverwaltung sind deutlich zurückgegangen – aus dem einfachen Grund, dass kaum noch Beschwerden zu melden sind, und wenn doch, gehen sie direkt zu uns. Die Reinigungs-Konstanz wird von den Mietern bemerkt, das Treppenhaus sieht jeden Tag der Woche ordentlich aus.
Für die Hausverwalterin bedeutet das vor allem eines: spürbar weniger operative Belastung im Tagesgeschäft. Sie kann sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren – Mietverträge, Eigentümer-Kommunikation, Sanierungsplanung – statt jeden Anruf wegen einer schmutzigen Stufe entgegenzunehmen.
Was andere Hausverwaltungen daraus mitnehmen können
- Direkte Mieter-Kommunikation entlastet die Verwaltung am stärksten. Der Aushang mit QR-Code ist eine kleine Maßnahme mit großer Wirkung.
- Sammelverträge mit Einzelabrechnung sind die richtige Lösung, wenn mehrere Objekte betreut werden – pro Verwalter und pro Buchhaltung.
- Konstanz schafft Vertrauen. Festes Team, fester Plan, fester Ansprechpartner – das wird von Mietern und Verwaltungen schnell wahrgenommen.
- Keine Mindestlaufzeit nimmt das Risiko aus dem Wechsel. Wer wechselt, muss nicht 24 Monate warten, ob es funktioniert.
🎯 Kurz zusammengefasst
Drei Objekte, ein Vertrag, ein Ansprechpartner. Aushang und QR-Code übernehmen die direkte Mieter-Kommunikation. Monatliche Sammelrechnung mit Objekt-Aufstellung. Keine Mindestlaufzeit. Genau das wünschen sich Hausverwaltungen, die mehr Zeit für ihr Kerngeschäft haben wollen.