Eine der häufigsten Fragen, die uns Hausverwaltungen stellen: Wie oft muss ich mein Treppenhaus eigentlich reinigen lassen? Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Aber „es kommt darauf an" ist keine Empfehlung, sondern eine Ausrede. In diesem Artikel bekommen Sie konkrete Richtwerte – nach Wohneinheiten, Lage und Mieter-Profil sortiert.
Warum die Frequenz so wichtig ist
Zu seltene Reinigung führt zu sichtbarem Verfall: klebrige Geländer, vergilbte Wände, Werbezettel im Eingangsbereich, Geruch im Sommer. Mieter beschweren sich, neue Interessenten ziehen weiter. Die Hausverwaltung bekommt unnötige Anrufe.
Zu häufige Reinigung verschwendet Geld – meist umlagefähig zwar, aber Mieter ärgern sich trotzdem über überzogene Nebenkosten. Das schadet langfristig der Vermieter-Mieter-Beziehung.
Die richtige Frequenz liegt also nicht „so oft wie möglich", sondern an dem Punkt, an dem der Aufwand dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Genau dafür gibt es Erfahrungswerte.
Die wichtigsten Einflussfaktoren
1. Anzahl der Wohneinheiten
Je mehr Bewohner ein Haus hat, desto höher die Frequenz im Treppenhaus. Eine Faustregel: Etwa 2 bis 3 „Begehungen" pro Mieter und Tag. Bei 8 Mietparteien sind das schon 16 bis 24 Bewegungen täglich – mit entsprechendem Eintrag von Schmutz, Laub, Streusalz und Feuchtigkeit.
2. Lage und Umgebung
Ein Mehrfamilienhaus an einer ruhigen Wohnstraße in Grevenbroich-Wevelinghoven schmutzt anders ein als ein Stadthaus an einer Hauptstraße in Bedburdyck mit angrenzendem Gewerbe. Industriebetriebe in der Nähe, Schulen, Spielplätze, Hundewiesen – all das beeinflusst, wie schnell Eingangsbereich und Treppen verschmutzen.
3. Mieter-Profil
Familien mit kleinen Kindern, Bewohner mit Hunden, ältere Menschen mit Pflegediensten – jede Gruppe bringt eigene Verschmutzungs-Muster mit. Auch Untervermietungen über Airbnb erhöhen die Frequenz spürbar, weil ständig wechselnde Personen das Haus betreten.
4. Erdgeschoss-Nutzung
Hat das Haus Gewerbe im Erdgeschoss (Praxis, Friseur, Laden), kommen Laufkundschaft und Lieferungen dazu. Die Schmutzfracht steigt sofort um ein Vielfaches.
Empfehlung nach Objekt-Größe
Hier eine Tabelle, mit der die meisten unserer Hausverwaltungs-Kunden gut fahren – als Startwert, der nach 3 Monaten angepasst werden kann:
| Wohneinheiten | Empfohlenes Intervall | Anmerkung |
|---|---|---|
| 2–4 WE | Alle 2 Wochen | Bei ruhiger Wohnlage. Bei Gewerbe-Anschluss: wöchentlich. |
| 5–8 WE | Wöchentlich | Standard für die meisten Mehrfamilienhäuser im Stadtgebiet. |
| 9–16 WE | 1–2× wöchentlich | Bei Familien und Hauptstraßenlage: 2× wöchentlich. |
| 17+ WE | 2–3× wöchentlich | Großwohnanlagen, Sozialwohnungsbau, gemischte Nutzung. |
| Mit Erdgeschoss-Gewerbe | +1 Intervall hinzufügen | Eingangsbereich und untere Etage stärker frequentiert. |
💡 Praxis-Tipp
Starten Sie nie mit der höchsten Frequenz „zur Sicherheit". Beginnen Sie mit dem mittleren Richtwert – nach 3 Monaten prüfen Sie gemeinsam mit dem Dienstleister, ob Sie hoch- oder runtergehen. Eine seriöse Reinigungsfirma wird Sie aktiv darauf hinweisen, wenn weniger reicht.
Was zur Standard-Reinigung gehört
Damit „einmal wöchentlich reinigen" auch wirklich denselben Aufwand bedeutet, sollte der Reinigungsumfang in jedem Angebot klar definiert sein. Im Standard erwarten wir:
- Treppenstufen und Podeste saugen und nass wischen
- Geländer und Handläufe feucht abwischen
- Eingangsbereich, Fußmatten ausklopfen, Werbezettel entfernen
- Briefkastenanlage außen reinigen
- Lichtschalter und Klingelanlage abwischen (hygienerelevant)
- Aufzug-Innenkabine reinigen (Boden, Wände, Spiegel, Bedientableau)
- Fenster im Treppenhaus innen nach festem Plan (z. B. monatlich)
Auf Wunsch ergänzbar: Desinfektion der Hand-Kontakt-Flächen (sinnvoll in Erkältungs- und Grippesaison), Kellerflure, Außentreppen, Hof- und Gartenwege, Mülleinhausung, Winterdienst.
Saisonale Anpassung
Auch wenn ein festes Intervall vereinbart ist: Manche Zeiten brauchen mehr. Im Spätherbst (Laub-Eintrag) und Winter (Streusalz, Nässe) kann es sinnvoll sein, das Intervall für 2–3 Monate zu verdichten. Im Sommer reicht oft weniger.
Wir empfehlen Hausverwaltungen, das im Vertrag flexibel zu regeln: Standardfrequenz das ganze Jahr, optionale Zusatzgänge in Herbst und Winter, abgerechnet als Sonderleistung. So bleibt das Budget planbar, aber das Haus immer sauber.
Umlagefähigkeit nicht vergessen
Wichtig für die Hausverwaltung: Damit die Reinigungskosten nach BetrKV §2 umlagefähig sind, brauchen Sie einen klaren Festpreis pro Objekt und eine nachvollziehbare Aufstellung. Pauschale Sammelrechnungen ohne Objekt-Bezug sind in der Mieter-Nebenkostenabrechnung problematisch.
Bei uns ist das Standard: Monatliche Sammelrechnung über alle Objekte mit Einzelaufstellung – sauber für die Buchhaltung, sauber für die Abrechnung.
🎯 Zusammenfassung in einem Satz
Die meisten Mehrfamilienhäuser kommen mit einer wöchentlichen Treppenhausreinigung sehr gut hin – mit saisonaler Anpassung in Herbst und Winter und einer Pilotphase von 3 Monaten zur Feinjustierung.