Warum es keinen einheitlichen Pauschalpreis gibt
Wer im Internet nach Preisen für die Treppenhausreinigung sucht, findet selten konkrete Zahlen. Das hat einen einfachen Grund: Jedes Objekt ist anders. Ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten in einer ruhigen Wohngegend ist mit deutlich weniger Aufwand zu reinigen als ein fünfgeschossiges Haus mit zwanzig Mietparteien an einer Hauptstraße. Genau deshalb arbeiten seriöse Reinigungsdienstleister fast immer mit Festpreisen, die nach einem kurzen Vor-Ort-Termin individuell kalkuliert werden.
Trotzdem lassen sich anhand unserer Erfahrung aus Grevenbroich und dem gesamten Rhein-Kreis Neuss klare Preisspannen nennen, an denen Sie sich orientieren können. So bekommen Sie ein Gefühl dafür, ob ein vorliegendes Angebot fair, zu günstig oder zu teuer ist.
Die fünf wichtigsten Preisfaktoren
1. Anzahl der Wohneinheiten und Etagen
Je mehr Mieter und je mehr Stockwerke, desto mehr Fläche und Treppenpodeste gibt es zu reinigen. Eine grobe Faustregel: Jede zusätzliche Wohneinheit erhöht den Reinigungsaufwand spürbar, vor allem wenn dadurch ein weiteres Geschoss hinzukommt. Auch die Anzahl der Eingänge spielt eine Rolle: Ein Doppelhaus mit zwei Hausnummern verdoppelt den Aufwand fast komplett.
2. Reinigungsfrequenz
Wöchentlich, vierzehntäglich oder monatlich? Diese Frage ist neben der Objektgröße der größte Hebel beim Preis. Eine wöchentliche Reinigung kostet doppelt so viel wie eine vierzehntägige, dafür ist das Treppenhaus dauerhaft in einem deutlich besseren Zustand. Welche Frequenz die richtige ist, hängt vom Mieter-Profil und der Verschmutzungs-Geschwindigkeit ab. Wir haben dazu einen eigenen Ratgeber zur richtigen Reinigungsfrequenz geschrieben.
3. Bodenbelag und Materialien
Ein robuster Granitboden mit glatter Oberfläche lässt sich in einem Bruchteil der Zeit reinigen, die ein alter Holzboden mit vielen Profilen benötigt. Auch helle Steinböden, die jeden Fleck sofort zeigen, brauchen mehr Aufmerksamkeit als dunkle Fliesen. Geländer aus Edelstahl sind aufwendiger zu putzen als lackierte Metallgeländer.
4. Zusatzleistungen
Gehören Eingangsbereich, Briefkastenanlage, Fensterbänke, Aufzug oder gar Müllraum mit zur Reinigung? Jede Zusatzleistung erhöht den Preis. Besonders die Reinigung von Aufzugskabinen und das regelmäßige Putzen der Treppenhausfenster sollten klar im Angebot ausgewiesen sein.
5. Lage und Anfahrt
Liegt das Objekt zentral oder in einem Außenbereich? Ist die Parksituation problemlos oder muss der Dienstleister mehrere hundert Meter mit dem Reinigungswagen laufen? Auch der Anfahrtsweg vom Sitz des Dienstleisters fließt in die Kalkulation ein. Lokale Anbieter aus Ihrer Region sind hier in der Regel günstiger als überregionale Firmen.
Konkrete Preisbeispiele für 2026
Die folgenden Werte sind realistische Festpreise, die wir 2026 in Grevenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss kalkulieren. Sie verstehen sich netto pro Monat und beinhalten Material, Geräte und Anfahrt. Andere Regionen können leicht abweichen.
| Objekt | Frequenz | Preis netto pro Monat |
|---|---|---|
| 3 bis 6 Wohneinheiten, 2 bis 3 Etagen, ohne Aufzug | 14-tägig | 75 – 105 € |
| 3 bis 6 Wohneinheiten, 2 bis 3 Etagen, ohne Aufzug | wöchentlich | 140 – 200 € |
| 6 bis 10 Wohneinheiten, 3 bis 4 Etagen | 14-tägig | 100 – 145 € |
| 6 bis 10 Wohneinheiten, 3 bis 4 Etagen | wöchentlich | 190 – 270 € |
| 10 bis 15 Wohneinheiten, 4 bis 5 Etagen, mit Aufzug | wöchentlich | 230 – 360 € |
| 15 bis 25 Wohneinheiten, 5 oder mehr Etagen | wöchentlich | 320 – 490 € |
| Großobjekt ab 25 Wohneinheiten | wöchentlich | ab 460 € |
Hinweis zu sehr günstigen Angeboten
Wenn Ihnen ein Anbieter für ein typisches Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten 60 oder 70 Euro im Monat anbietet, sollten Sie hellhörig werden. Solche Preise sind nur möglich, wenn der Dienstleister kein eigenes festangestelltes Personal hat, Mindestlöhne unterschreitet oder wesentliche Leistungen weglässt. Im Zweifelsfall lieber zwei oder drei Angebote vergleichen und auf eine klare schriftliche Leistungsbeschreibung achten.
Was zur Standard-Treppenhausreinigung gehört
Ein vollständiges Festpreis-Angebot deckt mindestens die folgenden Leistungen ab:
- Treppen und Podeste feucht wischen
- Handläufe und Geländer reinigen
- Fensterbänke abwischen
- Türen, Türrahmen und Lichtschalter im sichtbaren Bereich säubern
- Briefkastenanlage außen reinigen
- Eingangsbereich kehren und wischen
- Glasflächen im Eingang von Fingerabdrücken befreien
- Aushang im Treppenhaus mit dokumentierten Reinigungsterminen
Optional gegen Aufpreis kommen oft hinzu: Treppenhausfenster innen und außen, Aufzugskabinen, Müllbereich, Keller- und Dachzugang sowie Spinnenwebenentfernung in höheren Lagen.
Umlagefähigkeit auf die Mieter
Die regelmäßigen Kosten für die Treppenhausreinigung sind nach Paragraf 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) grundsätzlich auf Mieter umlagefähig, sofern dies in den Mietverträgen entsprechend geregelt ist. Das ist ein entscheidender Punkt, denn als Eigentümer oder Hausverwaltung tragen Sie die Kosten letztlich nicht selbst, sondern verteilen sie über die Nebenkostenabrechnung auf alle Wohneinheiten.
Ein typisches Beispiel: Ein Achtfamilienhaus mit wöchentlicher Reinigung für 250 Euro netto pro Monat bedeutet rund 31 Euro Reinigungskosten pro Wohneinheit und Monat, die direkt an die Mieter weitergegeben werden können. Das ist deutlich günstiger als eine selbst organisierte Putzwoche unter den Mietern, die in der Praxis ohnehin selten zuverlässig funktioniert.
Wichtig: Einmalige Sonderleistungen wie eine komplette Grundreinigung des Treppenhauses, das Versiegeln von Bodenbelägen oder eine Schlussdesinfektion nach einer ansteckenden Krankheit gelten in der Regel als nicht umlagefähig. Solche Posten gehen zu Lasten des Eigentümers.
Worauf Sie beim Angebot achten sollten
Checkliste für ein seriöses Angebot
- Festpreis pro Monat, nicht auf Stundenbasis abgerechnet
- Klare Leistungsbeschreibung mit allen Tätigkeiten
- Frequenz und gewünschter Wochentag eindeutig festgelegt
- Material, Geräte und Anfahrt im Preis enthalten
- Reinigungsbuch oder Aushang zur Dokumentation jedes Einsatzes
- Vertragslaufzeit transparent geregelt, gerne ohne Mindestlaufzeit
- Nachweis über Berufshaftpflicht und festangestelltes Personal
- Persönlicher Ansprechpartner statt anonymer Hotline
Praxisbeispiel aus Grevenbroich
Eine Hausverwaltung in Grevenbroich beauftragte uns mit der Treppenhausreinigung eines klassischen Mehrfamilienhauses mit zwölf Wohneinheiten, vier Etagen und einem Aufzug. Vorher gab es eine wechselnde Putzbereitschaft unter den Mietern, die regelmäßig zu Streit und Beschwerden führte. Heute reinigen wir wöchentlich für einen Festpreis von 290 Euro netto pro Monat, was über die Nebenkosten rund 24 Euro pro Wohneinheit und Monat entspricht. Die Hausverwaltung hat seitdem keine einzige Beschwerde mehr bezüglich der Treppenhauspflege bekommen. Mehr Details finden Sie in unserer Case Study zur Hausverwaltung in Grevenbroich.
Fazit
Treppenhausreinigung ist kein Stundenlohn-Geschäft, sondern eine Festpreis-Dienstleistung, deren Höhe sich aus klar nachvollziehbaren Faktoren ergibt. Wenn Sie als Eigentümer oder Hausverwaltung ein faires Angebot suchen, achten Sie weniger auf den absoluten Preis und mehr auf das Gesamtpaket aus Leistungen, Zuverlässigkeit und Dokumentation. Ein professioneller Dienstleister kostet etwas mehr als ein Mini-Anbieter, ist aber durch die umlagefähigen Betriebskosten meist günstiger als der Ärger, der bei selbst organisierter Putzbereitschaft entsteht.